Doppelte Versicherung ist kein doppelter Schutz
Zwei Lebensversicherungen zu besitzen, kann sehr sinnvoll sein. Bei Hausrat- oder Haftpflicht ist das anders: Mehr Verträge ergeben nicht mehr Leistungen, sondern können sogar Ärger bedeuten.
Zwei Lebensversicherungen zu besitzen, kann sehr sinnvoll sein. Bei Hausrat- oder Haftpflicht ist das anders: Mehr Verträge ergeben nicht mehr Leistungen, sondern können sogar Ärger bedeuten.
Die Gefahr besteht jeden Winter: Wenn es unerwartet stark schneit und sich der Schnee auf dem Dach türmt, müssen Hausbesitzer handeln. Denn das Dach kann einstürzen oder Dachziegel beschädigt werden.
Die Gefahr besteht jeden Winter: Wenn es unerwartet stark schneit und sich der Schnee auf dem Dach türmt, müssen Hausbesitzer handeln. Die Schneemassen können das Dach zum Einsturz bringen.
Schnee und Eis auf der Fahrbahn machen die Autofahrt zur Rutschpartie. Blechschäden sind häufig vorprogrammiert. Fünf Tipps, wie Sie sich bei Schnee und Glätte auf der Straße richtig verhalten: 1.
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für die Autoversicherung. Kaum eine Versicherung wird so häufig neu abgeschlossen wie die Kfz-Versicherung.
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für Versicherte. Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer können eine Rechtsschutzversicherung zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen über ein Jahr.
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für Versicherte. Eine private Haftpflichtversicherung können Kunden in der Regel drei Monate vor dem Ende des Vertrages kündigen. Die meisten Verträge laufen nur über ein Jahr.
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für Versicherte. Eine Wohngebäudeversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer zum Ende der Laufzeit kündigen.
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für Versicherte. Eine Hausratversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer zum Ende der Laufzeit kündigen.